Die SPD möchte den Sport in Lage weiter fördern und hat darum am 3. Mai 2019 den folgenden Antrag gestellt:
Antrag
Die SPD-Fraktion beantragt aus Gründen der Sportförderung und der Stärkung des Ehrenamtes die Erhöhung der Fördersätze der Sportförderrichtlinien zum 01.01.2020 und die Bereitstellung der dafür benötigten Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2020.
Begründung:
Die Fördersätze der Sportförderrichtlinien der Stadt Lage sind seit 2004 unverändert. Die SPD-Fraktion Lage beantragt die Erhöhung der Fördersätze für Kinder- und Jugendliche sowie Fahrtkosten zu überregionalen Meisterschaften um 30 %. Die Erhöhung der Fördersätze entspricht der allgemeinen Preissteigerung der letzten 15 Jahre. Gleichzeitig soll als zusätzlicher Fördersatz ein Zuschuss für vom Landessportbund anerkannte Übungsleiter in Höhe von 50 EUR je Übungsleiter und Jahr eingeführt werden.
Aufgrund der Probleme der Vereine, entsprechende Übungsleiter zu finden und zu finanzieren, soll der Anerkennungsbetrag von 50 EUR jährlich die Vereine unterstützen.
Zusätzlich sollen die Vereine, die vereinseigene Anlagen wie beispielhaft Tennisplätze, Schießsportanlagen und Reitanlagen betreiben, sowie Vereine, die in städtische Sportanlagen wie z. B. Sporthäuser investieren, die Möglichkeit der Beantragung einer Bezuschussung aus Mitteln der vom Land an die Stadt Lage gezahlten Sportpauschale erhalten. Seit Einführung der Sportpauschale des Landes können Sportvereine mit vereinseigenen Einrichtungenkeine Zuschüsse mehr für investive Maßnahmen direkt beim Landessportbund bzw. dem Land NRW beantragen. Da auch diese Vereine einen anzuerkennenden gesellschaftlichen Beitrag zur Förderung des Sportes leisten, sollen Sie eine Fördermöglichkeit durch die Stadt Lage für investive Maßnahmen von bis zu 5.000 EUR jährlich erhalten.
Weiterhin wird die Abschaffung des Nutzungsentgeltes für die Sportstättennutzung (2 EUR/Nutzungsstunde je Erwachsenengruppe) beantragt, da dies eine unzumutbare Belastung für die Vereine bedeutet. Der hohe Verwaltungsaufwand kann dadurch ebenfalls entfallen.
Bei entsprechender Anpassung der Förderrichtlinien ist von einer Erhöhung der Haushaltsmittel um 20.000 EUR auf 50.000 EUR auszugehen.
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